Pflegegrad bei psychischen Erkrankungen

Seit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II zum 01.01.2017 werden bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nicht mehr nur physische (körperliche) Erkrankungen, sondern auch psychische Erkrankungen (seelische Krankheiten) gleichermaßen berücksichtigt.

Unter gewissen Voraussetzungen kann deshalb auch bei psychischen Erkrankungen wie z.B. bei Depressionen, autistischen Persönlichkeitsstörungen, Asperger-Syndrom, ADHS, Borderline, Demenz usw. ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.pflege-durch-angehoerige.de/psychische-erkrankungen/